• An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
Satzung PDF Drucken E-Mail

Satzung des Rotenburger Kirchenmusikvereins e. V.:

§ 1 Der Verein führt den Namen Rotenburger Kirchenmusikverein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Verein: Rotenburger Kirchenmusikverein e. V. Der Verein hat den Sitz in Rotenburg (Wümme).

 

§ 2 Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kirchenmusik an der Stadtkirche Rotenburg (Wümme). Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

 

§ 3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der bereit ist, die Ziele des Vereins zu verfolgen. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

 

§ 5 Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres austreten. Ein Mitglied kann aus dem Verein nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

 

§ 6 Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§ 7 Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden,

  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,

  3. dem Schriftführer,

  4. dem Kassenwart.

Der Vorstand wird jeweils für vier Jahre gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Unter den Mitgliedern des Vorstandes sollen zwei Mitglieder der Ev.- luth. Stadtkirchengemeinde in Rotenburg (Wümme) sein. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes wirksam vertreten, unter denen sich der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muss.

 

§ 8 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.


§ 9 Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief, e-mail oder durch Veröffentlichung in der Rotenburger Kreiszeitung einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.

 

§ 10 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit, soweit das Gesetz oder diese Satzung nicht anders bestimmt. Zu Ausschluss von Mitgliedern, zu Satzungsänderung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben, es sei denn, dass ein Mitglied eine schriftliche geheime Abstimmung verlangt. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer oder einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

 

§ 11 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Ev.- luth. Stadtkirchengemeinde Rotenburg (Wümme), die das Vermögen für kirchenmusikalische Zwecke zu verwenden hat.

 

Rotenburger Kirchenmusikverein e.V.

Am Kirchhof 9, 27356 Rotenburg * IBAN DE56 2415 1235 0026 8704 44 *

Gläubiger-ID DE66KMV00000297541 * E-Mail: g Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Beitrittserklärung Ich werde Mitglied im Kirchenmusikverein:

Name:

 

Vorname:

 

Geburtsdatum:

 

Straße:

 

PLZ:

 

Wohnort:

 

Telefon:

 

Mobil:

 

E-Mail:

 

Konto-IBAN

 

Konto-BIC

 

Ort, Datum:

 

Unterschrift:

 

Der gültige Jahresbeitrag (bitte ankreuzen) beträgt für mich

 

45 € für Erwachsene

 

65 € für Paare

 

20 € für Schüler & Studenten

 

Datenschutzerklärung: Ich willige ein, dass vom Rotenburger Kirchenmusikverein e.V. die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen sowie Ladungen durch den Verein gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person gespeichert sind.

Ort, Datum:

 

Unterschrift:

 

SEPA Lastschriftmandat:

Ich ermächtige den Rotenburger Kirchenmusikverein e.V., Zahlungen von meinem o.a. Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ort, Datum:

 

Unterschrift:

 

 

oder:

Ich überweise den Mitgliedsbeitrag auf das Konto IBAN DE56 2415 1235 0026 8704 44

Ort, Datum:

 

Unterschrift: